1.) Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Software der TEDATA Gesellschaft für technische Informationssysteme mbH, Königsallee 45, 44789 Bochum. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen auch nicht dadurch Geltung, dass TEDATA ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.
2.) Zustandekommen des Vertrages
Ein Softwarelizenz- bzw. Kaufvertrag kommt durch Auftrag seitens des Kunden und Auftragsannahme durch TEDATA zustande. Er enthält die Bezeichnungen, die Art und die Anzahl der erworbenen Lizenzen.
3.) Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Tage nach Lieferung der Datenträger ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sie gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von TEDATA.
4.) Lieferung und Lieferfristen
TEDATA liefert das Produkt in Übereinstimmung mit der im Angebot enthaltenen Beschreibung. Vereinbarte Lieferfristen können sich Infolge von Streiks, Aussperrungen sowie in Fällen höherer Gewalt verlängern.
5.) Gewährleistung
Soweit in den Lizenzbestimmungen für die Nutzung von Content der TEDATA GmbH nichts anderes vermerkt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Softwareprodukte können Daten und rechtsverbindliche Normen enthalten, deren Gültigkeit zeitlich begrenzt ist oder durch Revisionen ersetzt wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Mängelbeseitigungspflicht nur für den Gewährleistungszeitraum gilt. Darüber hinausgehende Dienstleistungen können im Zusammenhang mit Wartungs- und Serviceverträgen erworben werden.
6.) Haftung
TEDATA haftet gegenüber dem Kunden bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden.
7.) Abtretung / Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Eine Abtretung bzw. Übertragung von Forderungen, Rechten oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TEDATA.
8.) Geltendes Recht
Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bochum.
